1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen zwischen Trockenwerke Südhessen Emmanuel Kurz & Dogancan Aydin GbR, Georg-August-Zinn-Str. 67, 64823 Groß-Umstadt (nachfolgend „TW SH“, „wir“ bzw. „uns“) und unseren Kunden.
2. Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.
3. Die Bezeichnung „Auftrag“ umfasst das Vertragsverhältnis unmaßgeblich des entsprechenden Vertragstyps. Wir schulden dabei die Hauptleistung gegenüber dem Kunden. Der Kunde schuldet uns die Zahlung der Vergütung.
1. Auf Anfrage des Kunden geben wir mittels Erklärung in Textform (per E-Mail), bzw., wenn dies nicht möglich ist, schriftlich vor Ort, ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Werkvertrages ab. Dieses Angebot kann innerhalb von 7 Tagen vom Kunden angenommen werden und in dieser Zeit auch nicht von uns zurückgezogen werden. Mit Annahme des Angebotes durch den Kunden kommt der Vertrag zustande.
2. Der Vertragsschluss erfolgt nicht unter dem Vorbehalt, dass die Versicherung des Kunden ihm gegenüber die Kostenübernahme (Deckungszusage) erklärt. Sollte die Versicherung nach Vertragsschluss keine Kostenübernahme erklären oder die Rechnung trotz Deckungszusage nicht auszahlen, ist der Kunde zur Zahlung der Vergütung verpflichtet.
3. Kostenvoranschläge, Angebote, Lieferscheine, Rechnungen sowie Zeichnungen oder andere Unterlagen dürfen weder vervielfältigt noch an Dritte ausgehändigt oder diesen zugänglich gemacht werden. Die Leistungen, werden nach aktueller Technik ausgeführt und ohne, dass die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes garantiert werden kann. Leistungen, die in den Angeboten nicht aufgelistet sind, werden dem Kunden separat berechnet. Werden die in den Angeboten angegebenen Fristen nicht eingehalten, kommt kein Vertrag zustande und es muss ein neues Angebot erstellt werden.
4. Sollte bei Material- oder Warenlieferungen ein Lieferant seine Preise erhöhen, bevor diese beim Kunden ausgeliefert wurden, sind wir berechtigt, den mit dem Kunden vereinbarten Preis für die noch nicht ausgelieferte Ware/ Material im gleichen Rahmen zu erhöhen.
5. Sollten Angebote oder Kostenvoranschläge bis zum Ablauf der Frist nicht angenommen werden, wird eine Pauschale für die Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen, die einen Gesamtauftragswert in Höhe von 3.000,- € brutto überschreiten, fällig. Diese wird mit 119,- € brutto berechnet.
Erforderliche Informationen, Unterlagen, Zugang zu den betroffenen Räumlichkeiten, Strom, Wasser und Beleuchtung zur Ausführung stellt der Kunde vor Beginn unserer Arbeiten zur Verfügung
1. Zur Ortung von Leckagen in Rohrleitungen werden die Kenntnisse von unseren Fachhandwerkern durch Unterstützung von mehreren Maschinen und Messwerkzeugen als Hilfsmittel eingesetzt. Trotz besten Wissens und Gewissens können die Gegebenheiten vor Ort, wie z.B. Bodenaufbauten und Rohrleitungsführung, stark variieren und die Lecksuche erschweren oder nicht möglich machen. Ein Erfolg wird daher nicht geschuldet.
2. Während der Leckageortung wird versucht, die Leckage punktgenau zu lokalisieren. Dennoch können typische Anzeichen von Leckagen zur Freilegung von Rohrleitungen führen, an denen sich keine Leckage befindet. Für die irrtümliche Freilegung von Rohrleitungen ohne Leckage haften wir nicht und die Kosten hierfür trägt der Kunde.
3. In einigen Fällen sind mehrere Leckagen in der Rohrleitung vorhanden. Dies kann dazu führen, dass weitere Leckageortungen beauftragt werden müssen. Diese werden jeweils als weiterer Leckageortungsauftrag gesehen und voll berechnet.
4. Ferner ist es notwendig, dass die Absperreinrichtungen wie Kugelhähne, Schrägsitzventile oder Wasserzähler während der Leckageortung ordnungsgemäß funktionieren. Im Fall einer nicht korrekten Angabe über die vor Ort herrschenden Gegebenheiten durch den Kunden entfällt jegliche Haftung unsererseits.
5. Die Leckageortung wird mit einer Pauschale einschließlich Personalkosten für bis zu 2,75 Stunden Gesamtaufwand vor Ort berechnet. Die Auswahl der technischen Verfahren zur Leckageortung erfolgt baustellenspezifisch nach erkennbaren Erfordernissen. Soweit der Gesamtaufwand für die Leckageortung 2,75 Stunden übersteigt, wird dieser mit einem festen Stundenlohn für Fachhandwerker und Helfer berechnet.
6. Anfallender Müll ist der Entsorgung zuzuführen. Die Kosten der Entsorgung werden separat abgerechnet.
1. Zu jedem Schaden gehört eine Feuchtigkeitsmessung zur Überprüfung der Notwendigkeit einer Trocknung. Ob eine der unten aufgelisteten schadensmindernden Maßnahmen durchgeführt wird, entscheidet unser Techniker vor Ort nach eigenem Ermessen. Die Erstmaßnahmen und schadenmindernden Maßnahmen sind unabhängig von einem möglichen Folgeauftrag zu betrachten und sind keine endgültigen Trocknungsmaßnahmen. Die endgültigen Maßnahmen werden erst nach Angebotserstellung festgestellt und müssen durch den Kunden oder dessen Versicherung zur Ausführung freigegeben werden.
2. Durch Einleiten einer der unten genannten schadenmindernden Maßnahmen durch die TW SH erteilt der Kunde automatisch einen Auftrag.
3. Schadenmindernde Maßnahme sind:
· Leckageortung
4. Schadenmindernde Trocknungsmaßnahmen (Raumtrocknungen) werden pro Tag und pro Raumtrocknung berechnet. Eine Raumtrocknung enthält:
· 1x Kondensationstrockner
· 1x Turbolüfter
· 1x Verlängerungskabel, wenn nötig
· 1x Stromzähler
5. Jeder Auftrag beginnt mit einer Feuchtigkeitsmessung. Diese ist notwendig zur Überprüfung der Notwendigkeit einer Trocknung und deren Umfang.
Bei der Buchung eines Notdienstes ergeben sich folgende Zuschläge:
· Montag – Freitag zwischen 18:00 – 22:00 Uhr: Zuschlag 50 %
· Montag – Freitag zwischen 22:00 – 08:00 Uhr: Zuschlag 100 %
· Samstag + Sonntag zwischen 08:00 – 16:00 Uhr: Zuschlag 100 %
· Samstag + Sonntag zwischen 16:00 – 08:00 Uhr: Zuschlag 150 %.
1. Die Vergütung wird durch das Angebot bestimmt. Alle Preise verstehen sich in Euro und inkl. Umsatzsteuer.
2. Die Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig und sind ohne Abzug innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto zu zahlen.
1. Sofern eine Abnahme erforderlich ist, ist der Kunde verpflichtet, die Leistung – abgesehen von unwesentlichen Mängeln – innerhalb von 10 Tagen nach vertragsgemäßer Herstellung abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erfolgt, wenn sie nicht ausdrücklich verweigert wird. Satz 1 und 2 gelten ebenso bei ggf. vereinbarten Zwischenabnahmen. In jedem Fall gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde den Leistungsgegenstand nutzt oder bezahlt.
2. Nach Abnahme der Leistung durch den Kunden sind alle Gewährleistungsansprüche für Mängel ausgeschlossen, die er bei Abnahme kannte oder hätte erkennen müssen bzw. fahrlässig nicht kannte, es sei denn, er behält sich für den von ihm bestimmten Mangel das Recht der Beseitigung vor. Bei erfolgten Zwischenabnahmen ist der Kunde zudem verpflichtet, unseren etwaigen Mehraufwand zu vergüten, insoweit Änderungen durchgeführt werden müssen, die auf Fehlern beruhen, die bei der Zwischenabnahme durch den Kunden hätten erkannt werden müssen.
3. Über die Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen, das von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist. Wir können uns bei der Durchführung der Abnahme und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls von einem Dritten vertreten lassen.
4. Hinsichtlich des Gefahrübergangs gelten die gesetzlichen Vorschriften.
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
2. Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
3. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
4. Unsere Haftung für indirekte und Folgeschäden, wie entgangenem Gewinn, Ausfallzeiten, Vermögensschäden, Datenverlust oder Datenbeschädigung, ist ausgeschlossen.
5. Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
6. Bei Fällen von Arglist, Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach Garantie oder dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen, die Verjährungsbegrenzung sowie die gekürzte Gewährleistung keine Anwendung.
Die Parteien erheben personenbezogene Daten des jeweils anderen zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Betroffenen ist möglich. Zudem hat der Betroffene das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Betroffene direkt an den entsprechenden Vertragspartner richten. Der Betroffene hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse des entsprechenden Vertragspartners gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.
Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):
Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Ein Vertragstext ist bei TW SH gespeichert.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung.
3. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
Stand: November 2023
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