Zur Ortung von Leckagen in Rohrleitungen werden die Kenntnisse von unseren Fachhandwerker durch Unterstützung von mehreren Maschinen und Messwerkzeugen als Hilfsmittel eingesetzt. Trotz besten Wissen und Gewissen, können die Gegebenheiten Vorort wie z.B. Bodenaufbauten und Rohrleitungsführung stark variieren und die Lecksuche erschweren oder nicht möglich machen. Während der Leckageortung wird versucht die Leckage punkgenau zu lokalisieren, trotz dessen können sich typische Anzeichen von Leckagen zur Freilegung von Rohrleitungen führen, an denen sich keine Leckage befindet, diese falschen Bereiche entfällt die Haftung und die kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
In einigen Fällen sind mehrere Leckagen in der Rohrleitung vorhanden, diese können dazu führen, das weitere Leckageortungen beauftragt werden müssen. Diese werden dann als weitere Leckortungsaufträge gesehen und voll berechnet. Des Weiteren ist es notwendigen, dass die Absperreinrichtungen wie Kugelhähne, Schrägsitzventile oder Wasserzähler während der Leckortung ordnungsgemäß funktionieren. Im Fall einer nicht korrekten Angabe über die Vorort herrschenden Gegebenheiten durch den Auftragsgeber, entfällt jegliche Haftung unsererseits. Die Leckortung wird mit einer Pauschale in Höhe von 458,15€ brutto berechnet einschließlich Personalkosten für bis zu 2,75 Stunden Gesamtaufwand vor Ort. Die Auswahl der technischen Verfahren zur Leckortung erfolgt baustellenspezifisch nach erkennbaren Erfordernissen. Sollte bei der Leckageortung der Gesamtaufwand von 2,75 Stunden der Personalkosten übersteigen, wird es mit 77,35€/Stunde für Fachhandwerker und Helfer mit 35€/Stunde berechnet.
Anfallender Müll ist zur Entsorgung zuzuführen. Die Kosten der Entsorgung werden separat abgerechnet.
Zur jedem Schaden gehört eine Feuchtigkeitsmessung zur Überprüfung der Notwendigkeit einer Trocknung. Sollte einer der unten aufgelisteten schadenmindernden Maßnahme notwendig sein, dann wird dieser vom Ermessen des Technikers vor Ort entschieden. Die Erstmaßnahmen und schadenmindernden Maßnahmen sind unabhängig von einem möglichen Folgeauftrag zu beachten und sind keine Endgültige Trocknungsmaßnahmen, die endgültigen Maßnahmen werden erst nach Angebotserstellung festgestellt und müssen durch den Auftragsgeber oder Versicherung zur Ausführung freigegeben werden.
Durch einleiten von einer der unten genannten schadenmindernden Maßnahmen durch die Firma Trockenwerke Südhessen, erteilt der Auftraggeber automatisch einen Auftrag.
Die Schadenmindernden Maßnahme sind unabhängig von einem möglichen Beauftragung zu beachten.
Schadenmindernden Maßnahme sind:
-Schadenmindernden Trocknungsmaßnahmen (Raumtrocknungen) werden mit 20,23€ pro Tag, pro Raumtrocknung berechnet. Eine Raumtrocknung enthält:
1x Kondensationstrockner
1x Turbolüfter
1x wenn nötig Verlängerungskabel
1x Stromzähler
-Jeder Auftrag beginnt mit einer Feuchtigkeitsmessung
Dieses ist notwendig um zur Überprüfung der Notwendigkeit einer Trocknung und dessen umfang.
Unsere Angebote sind unverbindlich und sind auf den auf den Zeitpunkt der Schadenaufnahmetag bezogen. Ein Vertrag kommt nur mit der schriftlichen Bestätigung vom Auftragsgeber per Mail oder Brief zustande.
Kostenvoranschläge, Angebote, Lieferscheine, Rechnungen sowie Zeichnungen oder andere Unterlagen dürfen weder vervielfältigt, an Dritte ausgehändigt oder zugänglich gemacht werden. Die Leistungen, werden nach aktueller Technik ausgeführt und ohne, dass die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes garantiert werden kann. Leistungen, die in den Angeboten nicht aufgelistet sind, werden separat dem Auftragsgeber berechnet. Werden die in den Angeboten angegebenen fristen nicht eingehalten, kommt kein Vertrag zustande und es muss ein neues Angebot erstellt werden.
Sollte bei Material- oder Warenlieferungen ein Lieferant seine Preise erhöhen, bevor es beim Kunden ausgeliefert wurde, sind wir berechtigt, den mit dem Kunden vereinbarten Preis für die noch nicht
ausgelieferte Ware im gleichen Rahmen zu erhöhen.
Sollten Angebote oder Kostenvoranschläge nach Ablauf der Frist nicht angenommen werden, wird eine Pauschale für die Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschläge die einen Gesamtauftragswert in höhe von 3000€ brutto überschreiten fällig. Dies wird mit 119€ brutto berechnet.
Angebote, Rechnungen, berichte sowie Lieferscheine und andere Dokumente die von uns verschickt oder persönlich übergeben werden. Dürfen nicht ohne unsere schriftliche Einverständnis an dritte übergeben, verschickt oder gezeigt werden.
Montag – Freitag ab 18:00 – 22:00 Zuschlag 50%
Montag – Freitag ab 22:00 – 08:00 Zuschlag 100%
Samstag + Sonntag ab 08:00 – 16:00 Zuschlag 100%
Samstag + Sonntag ab 16:00 – 08:00 Zuschlag 150%
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